Werden im System mehrere Mandanten verwaltet, ergeben sich für die Stammdatenverwaltung folgende Regeln:
Die Stammdaten werden standardmäßig je Mandant verwaltet (Ausnahme: Adressen und Währungen immer mandantenübergreifend).
Vor der ersten Datenerfassung kann für einen weiteren Mandanten die Zuordnung für die Stammdaten der Kunden, Lieferanten, Artikel, Artikelpreise und Mitarbeiter eines bereits bestehenden Mandanten erfolgen (unter Voreinstellungen / Global / Mandanten- und Lagerzuordnungen ). In diesem Fall wirken sich Stammdaten-Änderungen auf alle Mandanten aus, die diese Stammdaten nutzen. Je Mandant werden dann Bestände/Bedarf, alle Bewegungen und die Dokumente verwaltet. Bei Bedarf kann die mandantenübergreifende Lagerverwaltung eingerichtet werden.