Die Voreinstellung zum Mahnverfahren wird unter Voreinstellungen / Allgemeines auf der Registerkarte Buchhaltung vorgenommen.
Mit der Aktivierung bzw. Deaktivierung der Optionen Mahnungen: Für jede Mahnstufe eigene Mahnung drucken und Mahnung pro offenen Posten kann der Anwender zwischen vier verschiedenen Verfahren wählen:
Der gesamte Kunde wird angemahnt, d. h. der Kunde erhält nur eine Mahnung, wenn der Saldo aus seinen fälligen offenen Posten und allen Zahlungen größer als 0,00 ist.
Der Kunde erhält eine Mahnung mit der höchsten Mahnstufe der offenen Posten.
Bei der Verleihung der Mahnstufen pro offenen Posten wird die Zuordnung von Zahlung und Rechnung nicht berücksichtigt.
Der gesamte Kunde wird angemahnt, d. h. der Kunde erhält nur dann Mahnungen, wenn der Saldo aus seinen fälligen offenen Posten und allen Zahlungen größer als 0,00 ist.
Pro Mahnstufe wird eine eigene Mahnung gedruckt.
Bei der Verleihung der Mahnstufe pro offenen Posten wird die Zuordnung von Zahlung und Rechnung berücksichtigt, d. h. jede Zahlung wird der Mahnstufe der Rechnung zugeordnet.
Der Kunde wird angemahnt, wenn er fällige offene Posten hat, d. h. er erhält auch dann eine Mahnung, wenn der Saldo aus seinen fälligen offenen Posten und allen Zahlungen kleiner oder gleich 0,00 ist.
Der Kunde erhält eine Mahnung mit der höchsten Mahnstufe.
Bei der Verleihung der Mahnstufe pro offenen Posten wird die Zuordnung von Zahlung und Rechnung berücksichtigt, d. h. jede Zahlung wird der Mahnstufe der Rechnung zugeordnet.
Der Kunde wird angemahnt, wenn er fällige offene Posten hat, d. h. er erhält auch dann Mahnungen, wenn der Saldo aus seinen fälligen offenen Posten und allen Zahlungen kleiner oder gleich 0,00 ist.
Pro Mahnstufe wird eine eigene Mahnung gedruckt.
Bei der Verleihung der Mahnstufe pro offenen Posten wird die Zuordnung von Zahlung und Rechnung berücksichtigt, d. h. jede Zahlung wird der Mahnstufe der Rechnung zugeordnet.
Hinweis: Beachten Sie die zu jedem Kunden in den Debitorenstammdaten (Registerkarte Weitere Daten) getroffene Festlegung zur Mahnung.