Die Abschreibung erfolgt pro Nutzungsjahr zu gleichen Teilen von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Beispiel: Nutzungsdauer 10 Jahre, jährliche Abschreibung 10% der Anschaffungskosten). Der Restwert zum Ablauf der Nutzungsdauer ist gleich Null. Wird das Anlagegut darüber hinaus im Unternehmen genutzt, wird es im Anlagekonto mit einem Erinnerungswert (z.B. 1 €) geführt.
Die lineare Abschreibung ist bei allen Anlagegütern mit begrenzter Nutzungsdauer möglich.
AfA-Betrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer in Jahren
AfA-Satz in % = 100% / Nutzungsdauer in Jahren
Der Übergang von degressiver zur linearen Abschreibung (Kombinierte Abschreibung) ist dann sinnvoll, wenn die lineare Abschreibung höher ist als die fortgesetzte degressive Abschreibung.
Hinweis: Ein Wechsel von linearer zu degressiver Abschreibung ist nicht zulässig.