Ein Wechsel von degressiver zur linearen Abschreibung ist zulässig. Der Übergang zur linearen Abschreibung ist dann sinnvoll, wenn die lineare Abschreibung höher ist als die fortgesetzte degressive Abschreibung Vom Zeitpunkt des Übergangs an bemisst sich dann die lineare Abschreibung nach dem noch vorhandenen Restwert und der Restnutzungsdauer des Anlagegegenstands.