Degressive Abschreibung

Nur im ersten Nutzungsjahr erfolgt die Abschreibung von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In den Folgejahren wird der jeweilige Buch- bzw. Restwert zugrunde gelegt. Vom Gesetzgeber gibt es folgende Regelungen für die degressive Abschreibung für Anschaffungen

Die degressive Methode darf nur bei beweglichen Anlagegütern angewandt werden. Sie wurde vor allem bei Anlagegütern angesetzt, deren Wertminderung in den ersten Nutzungsjahren besonders hoch ist (z.B. Computer).

Ein Wechsel von degressiver zur linearen Abschreibung (kombinierte Abschreibung) ist zulässig.