Tabelle Jahresstammdaten (Voreinstellungen / Anlagenbuchhaltung)

Im Fenster Tabelle Jahresstammdaten unter Voreinstellungen / Anlagenbuchhaltung werden die Beträge für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) festgelegt. Diese Tabelle wird mandantenübergreifend genutzt.

Anlagegüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten diesen Betrag überschreiten, können nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden (siehe Registerkarte AfA-Werte).

Die Tabelle wird mit aktuellen Einträgen mitgeliefert und ist weiter zu pflegen. Über die entsprechenden Schaltflächen können Einträge geändert, kopiert, gelöscht oder neu angelegt werden.

Eintrag

Jahr

Kalenderjahr (JJJJ), für den der vorgeschriebene Betrag angegeben wird

GWG-Betrag

Angabe der Höchstgrenze für Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Nettobetrag in Mandantenwährung, bis 31.12.2007 410 €, ab Steuerjahr 2008 150 €), bis zu dem die Kennzeichnung als geringwertiges Wirtschaftsgut festgelegt ist.

Bestätigen Sie Ihre Angaben mit OK. Sollen keine Änderungen vorgenommen werden, betätigen Sie die Schaltfläche Abbrechen. Das Fenster wird über die Schaltfläche Ende geschlossen.