Ist-Versteuerung in mention® Finance

Gestattet das Finanzamt für Ihr Unternehmen die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG), aktivieren Sie zu Beginn der neuen Periode im Mandantenstamm, Registerkarte Weitere, die Option Ist-Versteuerung.

Entscheidend für die Besteuerung ist dann der Zahlungseingang und nicht der Zeitraum der Lieferung bzw. Ausgabe der Rechnung. Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Für die Umsatzsteuervoranmeldung können dann nicht die Salden der Umsatzkonten mit den zugeordneten UVA-Zeilen berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der Daten für die UVA bei Ist-Versteuerung müssen Sie

1. in der Tabelle Steuerschlüssel allen Steuerschlüsseln mit der Steuerart 'Mehrwertsteuer' das Konto Steuer fällig sowie die Zeilen UVA für die Steuer und die Bemessungsgrundlage zuordnen,

2. bei der manuellen Buchung von Zahlungseingängen die zugehörige Rechnung zuordnen.

Beim Buchen der Zahlungseingänge erfolgt jeweils die automatische Steuer-Umbuchung gemäß Steuerschlüssel aus der Rechnung.

Buchungssatz:

#Konto Steuer an #Konto Steuer fällig  Steuerbetrag

Enthält die zugeordnete Rechnung mehrere Steuerschlüssel, erfolgen entsprechend mehrere Steuerumbuchungen. Wird die Buchung der Zahlung im Fenster Zahlungen oder durch den Import der Zahlungen aus mention® Warenwirtschaft erzeugt, wird die Steuer automatisch umgebucht. Das gilt auch für Verkaufsrechnungen ohne Fälligkeit, die gemäß Einstellung im Mandantenstamm in die Kasse gebucht werden. Bei Zahlungen mit Skontoabzug erfolgt sofort die Steuerkorrektur auf dem Konto Steuer fällig.

In die Umsatzsteuervoranmeldung werden bei der Ist-Versteuerung als Steuer die Salden der Konten ausgewiesen, die in Steuerschlüsseln mit der Steuerart 'Mehrwertsteuer' als Konto Steuer fällig festgelegt sind. Als Bemessungsgrundlage wird die mit jeder Buchung hochgerechnete Bemessungsgrundlage übergeben.

Die Auswertung Umsatzsteuerverprobung ist bei Ist-Versteuerung nicht möglich.