Ein Teilabgang verringert die Anschaffungs-/Herstellungskosten des Anlagegutes. Der Betrag wird vom Buchwert im laufenden Geschäftsjahr (vor Berechnung der AfA) abgezogen. Gegebenenfalls verringert sich durch einen Teilabgang die Nutzungsdauer des Anlagegutes (siehe Feld Nutzungsdauer auf der Registerkarte AfA-Werte).