Reverse-Charge-Belege

Mit der Änderung zu § 13b des Umsatzsteuergesetzes findet das Reverse-Charge-Verfahren (RC) seit Juli.2011 auch beim Verkauf von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen (wie Mikroprozessoren - vor Einbau in Endprodukte) Anwendung. Unter folgenden Voraussetzungen wird die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übertragen:
- steuerpflichtige Lieferung an Unternehmen
- ab 5.000 € pro Lieferung
- Lieferung ab 01.07.2011.

 

Für die Prüfung im Verkauf muss im Inland-Lieferanten die DE-Umsatzsteuer-ID (Registerkarte Weitere, Feld Umsatzsteuer-ID) hinterlegt sein. Artikel werden automatisch als RC-Position erkannt, soweit in einer der in den Stammdaten zugeordneten Kategorien aus Tabelle Kategorien Artikel die Option 'Steuerschuld beim Empfänger (RC)' aktiviert ist.

Umsatzsteuer-Kennzeichen 'Steuerschuld beim Empfänger (RC)'

Standardmäßig werden die Belege automatisch mit dem Umsatzsteuer-Kennzeichen 'Steuerschuld beim Empfänger (RC)' (Registerkarte Buchhaltung) gespeichert, soweit die oben genannten Bedingungen erfüllt und nur RC-Positionen im Beleg gespeichert sind. Sind zusätzlich Nicht-RC-Positionen vorhanden, ist das Speichern  als Auftragsbestätigung, Sammelauftrag, Lieferschein oder Rechnung nicht möglich, der Beleg muss geteilt werden.

In den Verkauf-Voreinstellungen kann für alle Bestellungen mit dem Speichern im Verkauf das automatisch ermittelte Umsatzsteuer-Kennzeichen 'Steuerschuld beim Empfänger (RC)' fixiert werden (Option Bestellungen speichern: RC-Status fixieren, Registerkarte Buchhaltung 1). Beim späteren Teilen wird d ie Fixierung automatisch in die Teilbelege übernommen. Andernfalls kann mit der Verkauf-Voreinstellung RC-Bestellungen teilen: RC-Status fixieren (ebd.) die Fixierung beim Teilen bzw. autmoatischen Teilen beim Speichern als Lieferschein, Sammelauftrag oder Rechnung gesetzt werden. Mit der Fixierung wird jeweils die Beleg-Nr. des Ausgangsbeleges im zusätzlichen Bemerkungsfeld gespeichert.

 

Belege, die die oben genannten Bedingungen erfüllen und zusätzlich Nicht-RC-Positionen enthalten, können mit dem Umsatzsteuer-Kennzeichen 'RC-Rahmenvertrag' oder 'Gemischter RC-Beleg' als RC-Beleg gespeichert werden:

Umsatzsteuer-Kennzeichen 'RC-Rahmenvertrag'

Diese Kennzeichnung kann für Inland-Unternehmen genutzt werden, die im Rahmen eines Vertrages mit RC-Artikeln ab 5.000€ beliefert werden. Vom Programm erfolgt keine Prüfung, ob die Gesamt-Grenze von 5000€ berücksichtigt wird.

Zur Verwendung muss unter Voreinstellungen / Global / Benutzerdefinierte Felder / Kunden auf Registerkarte BF mit der Seitenbeschriftung RCV ein benutzerdefiniertes Feld 'RcPosAuto' (Typ Ja/Nein) angelegt und in den Stammdaten dieser Kunden der Haken für das Feld gesetzt werden.

Alle gemischten RC-Belege dieser Kunden werden unabhängig vom Warenwert der RC-Positionen automatisch mit dem Umsatzsteuer-Kennzeichen 'RC-Rahmenvertrag' gespeichert. Diese Bestellungen können zur Abrechnung in einer Sammel-Rechnung gespeichert werden.

Umsatzsteuer-Kennzeichen 'Gemischter RC-Beleg '

Zur automatischen Kennzeichnung als 'Gemischter RC-Beleg' muss die Verkauf-Voreinstellung (Registerkarte Buchhaltung 1) RC-Mischbelege aktiv gesetzt sein. Sind die oben genannten Bedingungen erfüllt und nur RC-Positionen enthalten, wird der Verkaufsbeleg mit dem Umsatzsteuer-Kennzeichen 'Steuerschuld beim Empfänger (RC)' gespeichert, sind zusätzlich Nicht-RC-Positionen enthalten, dann mit dem Umsatzsteuer-Kennzeichen 'Gemischter RC-Beleg'.

 

Information zum Beleg im Verkauf

Im geöffneten Verkaufsbeleg wird bei Lieferungen an ein Inland-Unternehmen rechts unterhalb der Positionsliste bei vorhandenen RC-Positionen in rot angezeigt:

RC- Artikel vorhanden - RC-Positionen sind enthalten (Warenwert < 5.000€), zum Beleg ist kein RC-Umsatzsteuer-Kennzeichen gespeichert

RC- Beleg - der Beleg ist automatisch oder manuell mit dem Umsatzsteuer-Kennzeichen 'Steuerschuld beim Empfänger (RC)' gespeichert 

RC- Rahmenvertrag - zum Beleg ist das Umsatzsteuer-Kennzeichen 'RC-Rahmenvertrag' gespeichert 

Gemischter RC- Beleg - zum Beleg ist das Umsatzsteuer-Kennzeichen 'Gemischter RC-Beleg ' gespeichert 


RC- Beleg, teilen! - der Beleg ist automatisch mit Steuerart 'Steuerschuld beim Empfänger (RC)' gekennzeichnet und es sind auch Nicht-RC-Positionen enthalten. Zum Speichern als Auftragsbestätigung, Sammelauftrag, Lieferschein oder Rechnung muss er geteilt werden. Mit aktivierter Verkauf-Voreinstellung RC-Mischbeleg automatisch teilen (Registerkarte Buchhaltung 1) erfolgt das automatisch.

 

Formulardesigner

Um auf den Rechnungen einen Hinweistext zur Steuerschuldnerschaft gemäß Umsatzsteuer-Kennzeichnung des Beleges zu drucken, ist im Rechnungsformular ein entsprechender Text einzufügen (über Format / Neu / Text mit Haken 'Konstante').
In den Eigenschaften zu diesem neuen Formularfeld ist als Bedingung 'Nur drucken, wenn' zu verwenden für

Steuerschuld beim Empfänger (RC) : tmpDruKopf.bsustfrei = 14

RC-Rahmenvertrag: tmpDruKopf.bsustfrei = 16

Gemischter RC-Beleg: tmpDruKopf.bsustfrei = 19