In der industriellen Kostenrechnung sind üblicherweise die einzelnen hergestellten Produkte als Kostenträger definiert. Im Handel ist zunächst zu klären, ob sich die im Sortiment geführten Artikel oder die an der Ware erbrachten Leistungen als Kostenträger einstufen lassen. Aufgrund des z.T. recht umfangreichen Sortimentes werden im Handel Artikel zu Warengruppen oder Stücklisten (z.B. Assemblierung von PC's) zusammengefasst und stellen sog. Kostenträger dar. Die entstandenen Kosten lassen sich dann einwandfrei zuordnen und sind jederzeit auswertbar.