Außerplanmäßige Abschreibungen

Für Anlagegüter mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer sind außerplanmäßige Abschreibungen für außergewöhnliche, dauernde Wertminderung zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung vorzunehmen. Da eine außergewöhnliche Absetzung bei degressiver Abschreibung nicht immer zulässig ist, kann ein Wechsel zu linearer Abschreibung sinnvoll sein.

Nicht abnutzbare Anlagegegenstände können bei Wertminderung nur außerplanmäßig abgeschrieben werden, da sie keiner Begrenzung für die Nutzungsdauer unterliegen.

Außerplanmäßige Abschreibungen für Sachanlagen werden auf dem Kostenkonto #Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen gebucht.