Mit den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abnutzbarer Wirtschaftsgüter festgelegt.
Neben der allgemeingültigen AfA-Tabelle gibt es Branchentabellen. Es gilt dann folgender Grundsatz:
Sind Anlagegüter sowohl in der allgemeingültigen als auch in einer AfA-Tabelle für bestimmte Wirtschaftszweige aufgeführt, gilt jeweils die Branchentabelle.