Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Anlagegut den für geringwertige Wirtschaftsgüter festgelegten Wert (seit 2010 netto 410 €) nicht, kann die volle Abschreibung im laufenden Geschäftsjahr erfolgen. Eine Abschreibung nach Nutzungsdauer ist möglich. Diese Wirtschaftsgüter sind einem eigenen Anlagekonto (#Geringwertige Wirtschaftsgüter) zuzuordnen. Beim Jahresabschluss muss die Abschreibungsart (Vollabschreibung oder nach Nutzungsdauer) festgelegt werden (#Abschreibungen auf aktivierte GWG).