Über diese Auswahl-Schaltfläche öffnet sich die Tabelle Konten/Steuerschlüssel innergemeinschaftlicher Fernverkauf(IGFV).
Hier sind nur für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf als deutsches Unternehmen mit Lieferungen aus einem anderen EU-Land (Ursprungsland nicht Inland, z.B. Lager in Polen) Erlöskonten und zugehörige Steuerschlüssel für Verkäufe an private Endabnehmer zu erfassen.
Vor der Erfassung mehrerer Einträge zum gleichen Gültigkeitsdatum aktivieren Sie die Option Letztes Datum voreinstellen zur Übernahme des angegebenen Datums.
Nehmen Sie hier die Einträge vor für die bei Ihnen vorkommenden Fälle. Unterschieden werden (STS = Steuersatz, LKZ = Länderkennzeichen):
1. Lager EU1-EU1 (STS EU1, Ustid EU1)
Ursprungs- und Bestimmungsland in anderem EU-Land, steuerpflichtig im Ursprungsland
2. Lager EU1-EU2 (STS EU2, Ustid EU2/Ustid DE)
Lieferung aus anderem EU-Land, steuerpflichtig im Bestimmungsland, Lieferung in weitere EU-Länder (nicht Inland)
3. Lager EU1-EU2 (STS EU1, Ustid EU1)
Lieferung aus anderem EU-Land, steuerpflichtig im Ursprungsland, Lieferung in weitere EU-Länder (nicht Inland)
4. Lager EU1-DE (STS DE)
Lieferung aus anderem EU-Land, nicht steuerpflichtig in diesem EU-Land, Lieferung nach Deutschland
5. Lager EU1-DE (STS EU1, Ustid EU1)
Lieferung aus anderem EU-Land, steuerpflichtig in diesem EU-Land, Lieferung nach Deutschland
Nach Aktivierung des IGFV-Falles wählen Sie im Listenfeld den Steuersatz, geben das DATEV-Erlöskonto und den DATEV-Steuerschlüssel an. Übernehmen Sie den Eintrag mit OK. Zu den Buchungen wird immer der hier angegebene Steuerschlüssel als 'BU-Schlüssel' übergeben, die Erlöskonten müssen nicht separat als 'Erlöskonten ohne Automatik' hinterlegt werden.
Im unteren Bereich finden Sie in rot die Angaben, welches Erlöskonto bei fehlendem Eintrag verwendet wird.